05-12-2011, 15:06
(04-12-2011, 23:28)c schrieb: 1. ...Was aber, wenn ich nun eine Kontonummer meines Arbeitgebers angebe?
Dann wird die Zahlung von der Bank Deines Arbeitgebers erfahrungsgemäss zurückgewiesen, weil der Name des Empfängers (Dein Name) nicht zum Kontoinhaber (Name Deines Arbeitgebers) passt. Und Vorsicht, Verschleierung von Einkünften und Zahlungen fällt unter das Geldwäschegesetz, damit ist nicht zu spassen.
(04-12-2011, 23:28)c schrieb: Ich könnte ja argumentieren und mit meinem Arbeitgeber (sehr verständnisvoll) mehr oder weniger offiziell vereinbaren, dass ich schließlich die zeitlichen und dinglichen Ressourcen meines Arbeitgebers verwende und somit die Entlohnung fairerweise auch dorthin fliesst.
Dann lass doch Deinen Arbeitgeber einen Dienstleistungsvertrag mit der externen Firma schliessen, auf dessen Grundlage er Dich zur Studienmitarbeit abstellt. Dein Arbeitgeber stellt dann die Rechnungen und erhält dafür die Zahlungen.
(04-12-2011, 23:28)c schrieb: Damit das Geld dann doch bei mir landet, könnte ich ja mit meinem Arbeitgeber (sehr verständnisvoll) mehr oder weniger offiziell
vereinbaren, dass von diesem Geld Fortbildungen und Arbeitsmaterialien für mich bezahlt werden.
In einer Zielvereinbarung kannst Du mit dem Arbeitgeber z.B. eine Fortbildungsmassnahme in Singapur oder einen Messebesuch in Kalifornien vereinbaren. Das ist problemlos, solange die Reise einen rein dienstlichen Zweck verfolgt.
(04-12-2011, 23:28)c schrieb: 2. Oder sollte ich besser die Kontonummer eines "Dritten" angeben?
Das ist wahrscheinlich problematischer, oder?
Allerdings, damit bringst Du alle Beteiligten in Schwierigkeiten.
(04-12-2011, 23:28)c schrieb: 3. Welches rechtliche Risiko entsteht hier im härtesten Fall für den Kontoeigentümer? Arbeitgeber oder "Dritter"?
Beihilfe zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung