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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#27
Das ist mir schon klar @beppo

Aber wie viele Elternteile müssen denn tatsächlich BU bezahlen?

Um 1 € BU bezahlen zu "dürfen", braucht man bei einem Kind schon ein bereinigtes Nettoeinkommen von mindestens 1276 €.

Klar, es gibt Elternteile (geschlechtsneutral), die diesen Betrag locker übersteigen. Aber wie viele Elternteile (geschlechtsneutral) sind das denn?

Zitat:Heute muss der Vater seine KG-Hälfte zusätzlich bei der Mutter abgeben, wenn er EU zu zahlen hat, oder Mangelfall ist.

Wenn man ein Mangelfall ist, dann reicht es erst recht nicht mehr für TU/BU/EU

Mangelfälle gibt es nach der neuesten Gesetzgebung nur noch, wenn es selbst für KU nicht reicht.

Die Ränge wurden verschoben. Früher waren Kinder und der betreuende Elternteil im Rang gleich.

Heute stehen die Kinder an erster Stelle. Reicht es für KU, aber nicht für BU/TU/EU, dann ist man kein Mangelfall.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von Camper1955 - 06-12-2011, 06:52

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