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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#33
Ich denke nicht, dass es am Thema vorbei führt.

1.) Sagst Du mir bitte noch, wie alt die Kinder sind

2.) Ist das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit oder als Angestellter

3.) Wie hoch sind denn Deine Werbungsksoten Familierechtlich zu sehen?

4.) Was kostet Deine Wohnung.

5. Hast Du eine Altersvorsorge?

Wenn Du das alles nicht in der Öffentlichkeit ausbreiten willst, dann kannst Du mir auch gerne per PN antworten.

Aber auch mit 4.300 € Nettoeinkommen muss man noch lange nicht BU/TU/EU-pflichtig sein.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von Camper1955 - 06-12-2011, 15:54

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