06-12-2011, 23:52
Wie meinen? Auf allen Seiten dieses Spiels. Mit Prokura kommt man schon mal in solche Situationen. Als Selbständiger ebenfalls. Und als Gepfändeter sowieso.
(06-12-2011, 23:20)beppo schrieb: Haben die Firmen (Drittschuldner) überhaupt diesen Gestaltungsspielraum?Es gibt auf jeden Fall Gestaltungsspielraum. Ob diesen die Firma nutzt, hängt auch davon ab, ob der U-Pflichtige die Firma entsprechend im Vorfeld vorbereitet, von dort getragen wird und dass er dies mit Verantwortlichen tut. Ein Plan B sollte tragender Teil der Einstellungsverhandlung sein. Im Ernstfall ist das viel schwieriger und die Gestaltungsspielräume kleiner. Und auf Sachbearbeiter vertrauen ist nicht so sinnvoll oder eher zwecklos.
Haben ihn die Sachbearbeiter?
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #