09-02-2009, 11:40
(09-02-2009, 11:31)lordsofmidnight schrieb: „Tatsächlich können jedoch nicht Mutter und Vater jeweils einen Zweipersonenhaushalt mit demselben Kind führen“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.
Und das Wechselmodell wird ignoriert, weil ja nicht sein kann was nicht sein darf.
War aber zu erwarten.