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kleine Hausdurchsuchuung gehabt
#73
Mit einer Hausdurchsuchung wegen Unterhaltspflichtverletzung hat sich kürzlich sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt, der Pflichtige hatte ein Foto der Firma auf seiner Hompage, wo er ein Praktikum machte:

http://anonym.to/?http://www.internet-la...epage.html

Das BVerfG gab der Verfassungsbeschwerde statt:

"Die Annahme eines ausreichenden Tatverdachts ist von Verfassungs wegen nicht haltbar. Der Verdacht der Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 Abs. 1 StGB) beinhaltet als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Leistungsmöglichkeit des Täters, denn dieser muss tatsächlich zu einer mindestens teilweisen Leistung imstande sein (vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 170 Rn. . In den angegriffenen Entscheidungen finden sich schon keine Angaben darüber, in welcher Höhe eine Unterhaltspflicht bestand und welche Einkünfte der Beschwerdeführer erzielt haben soll. Der Tatverdacht wird allein auf die pauschale Behauptung weiterer Einkünfte in der Strafanzeige der von dem Beschwerdeführer getrennt lebenden Ehefrau und den Internetauftritt eines Unternehmens gestützt, in welchem der Beschwerdeführer als Praktikant im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme beschäftigt war. Hierbei handelt es sich indes nicht um zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass der Beschwerdeführer über dem notwendigen Selbstbehalt liegende Einkünfte erzielt. Allein aus dem Internetauftritt der Firma P… kann nicht auf das Zahlen einer Vergütung geschlossen werden, zumal die Verantwortlichen des Unternehmens der Staatsanwaltschaft gegenüber mitgeteilt haben, dass dem Beschwerdeführer im Rahmen seines Praktikums gerade kein Entgelt gezahlt worden sei. Tatsachenfundierte Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht an den Angaben des Beschwerdeführers und der Firma P… hinsichtlich der fehlenden Entlohnung zweifeln durfte, zeigt das Landgericht nicht auf. Der pauschale Verweis auf die Lebenswirklichkeit reicht dafür nicht aus. Die Annahme einer Unterhaltspflichtverletzung beruhte daher auf bloßen Vermutungen, die den schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre nicht zu rechtfertigen vermögen." Beschluss vom 26.10.2011, Az.: 2 BvR 15/119

So, nach diesem Kopfstreichler vom BVerfG können wir wieder zur Tagesordnung übergehen, Staatsanwälte und Richter weiter wie bisher gegen die schäbichen Lumpppen wüten lassen. Bis zum BVerfG werden die Justizopfer wohl nur selten gehen.

Kommt noch ins Urteilsunterforum.
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Nachrichten in diesem Thema
kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von Skippie - 28-10-2011, 19:16
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von blue - 28-10-2011, 21:22
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von blue - 28-10-2011, 22:29
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von blue - 28-10-2011, 22:51
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von 2Fast - 29-10-2011, 11:49
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von Ibykus - 29-10-2011, 08:08
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von p__ - 29-10-2011, 12:19
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von p__ - 29-10-2011, 17:48
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von 2Fast - 29-10-2011, 20:39
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von p__ - 29-10-2011, 18:53
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von Hasserfuellter - 30-10-2011, 20:36
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von p__ - 01-11-2011, 13:39
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von p__ - 01-11-2011, 14:15
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von p__ - 01-11-2011, 15:52
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von Hasserfuellter - 01-11-2011, 20:26
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von p__ - 02-11-2011, 00:00
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von p__ - 02-11-2011, 10:30
RE: kleine Hausdurchsuchuung gehabt - von p__ - 08-12-2011, 11:44

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