08-12-2011, 13:33
Hallo Gemeinde mal wieder... Vorab erstmal vielen, vielen Dank für Eure, teils sehr ausführliche Hilfe und Aufklärungsarbeit!! Es hat mir enorm geholfen, dies ganze Thema einigermaßen zu verstehen... Danke!
Habe jetzt schwarz auf weiß, dass meine Madame doppelt kassiert hat! Aus der Zahlungsaufforderung, die mir das JA jetzt geschickt hat, geht klar hervor, dass sie auch in den 4 Monaten Unterhaltsvorschuss bekommen hat, in denen meine Eltern den vollen Mindestunterhalt an meiner statt überwiesen haben...
Da meine Eltern, zwar unter der Formulierung "ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht", aber doch freiwillig den vollen Betrag (anstatt nur die Differenz zw. Vorschuss u Mindestunterhalt) gezahlt haben, ist das juristisch als Schenkung zu werten und daher nicht anfechtbar, richtig?
Den Anwalt, der Ihnen ja dazu - scheinbar "ohne Kenntnis der Rechtslage" - geraten hat, könnte ich vierteilen!!!
Habe jetzt schwarz auf weiß, dass meine Madame doppelt kassiert hat! Aus der Zahlungsaufforderung, die mir das JA jetzt geschickt hat, geht klar hervor, dass sie auch in den 4 Monaten Unterhaltsvorschuss bekommen hat, in denen meine Eltern den vollen Mindestunterhalt an meiner statt überwiesen haben...
Da meine Eltern, zwar unter der Formulierung "ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht", aber doch freiwillig den vollen Betrag (anstatt nur die Differenz zw. Vorschuss u Mindestunterhalt) gezahlt haben, ist das juristisch als Schenkung zu werten und daher nicht anfechtbar, richtig?
Den Anwalt, der Ihnen ja dazu - scheinbar "ohne Kenntnis der Rechtslage" - geraten hat, könnte ich vierteilen!!!