08-12-2011, 14:26
(08-12-2011, 13:33)LongJohn schrieb: Da meine Eltern, zwar unter der Formulierung "ohne Anerkenntnis der Rechtspflicht", aber doch freiwillig den vollen Betrag (anstatt nur die Differenz zw. Vorschuss u Mindestunterhalt) gezahlt haben, ist das juristisch als Schenkung zu werten und daher nicht anfechtbar, richtig?
Wenn irgendwo auch was von Unterhalt dabeistand und der Betrag genau dem des Mindestunterhalts entspricht, dann ist es Unterhalt. Gleichzeitig Unterhaltsvorschuss zu kassieren ist Betrug. Hast du oder deine Eltern das dem Jugendamt mitgeteilt und Kontoauszüge beigelegt? Solltet ihr tun.