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LSG Berlin-Brandenburg Az.: L 25 B 2022/08 ER Wohnungsgröße bei GSR
#3
Zitat:In Aachen wäre das nicht passiert
In einem vergleichbaren Fall vertrat das Sozialgericht Aachen einen ganz anderen Standpunkt.

Mit Urteil vom 19.11.2007 (Az.: S 14 AS 80/07) kam das Gericht zu dem Schluss, dass einem Arbeitslosengeld II-Empfänger, der in seiner Wohnung regelmäßig sein von ihm getrennt lebendes Kind betreut, die Kosten für eine größere Wohnung zu zahlen sind (VersicherungsJournal 18.1.2008).
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RE: LSG Berlin-Brandenburg Az.: L 25 B 2022/08 ER Wohnungsgröße bei GSR - von karlma - 09-02-2009, 12:01

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