09-02-2009, 12:01
Zitat:In Aachen wäre das nicht passiert
In einem vergleichbaren Fall vertrat das Sozialgericht Aachen einen ganz anderen Standpunkt.
Mit Urteil vom 19.11.2007 (Az.: S 14 AS 80/07) kam das Gericht zu dem Schluss, dass einem Arbeitslosengeld II-Empfänger, der in seiner Wohnung regelmäßig sein von ihm getrennt lebendes Kind betreut, die Kosten für eine größere Wohnung zu zahlen sind (VersicherungsJournal 18.1.2008).