08-12-2011, 18:18
Wenn Dein Frust ein Ventil braucht, frage doch freundlich schriftlich bei der zuständigen Kammer an, ob es den Gepflogenheiten der dort zugehörigen Anwälte entspricht, von unbedarften Dritten mit der Vortäuschung von Rechtskenntnissen Gelder zu erschleichen. Und bitte darum, Dir mitzuteilen, ob die Kammer dies billigt und wie sich die Betroffenen, hier Deine Eltern, denn nun zweckmäßiger Weise in Bezug auf den Ihnen entstandenen Schaden verhalten sollen. Unten auf dem Schreiben gib als Verteiler die örtliche Rundfunkstation und den/die LandesinnenministerIn an.
Wer nicht taktet, wird getaktet...