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Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts
#15
(10-12-2011, 18:10)runner schrieb: mit Ferienaufenthalten meinen die die Aufenthalte zuhause bei der
Mutter, wenn er nicht in diesem Internat ist.
Das ist ihr Privatvergnügen. Ihr steht nix zu! Ist er denn nicht auch zwischenzeitlich bei Dir?
Ansonsten fordere den blöden Anwalt auf, auf welcher Gesetzesgrunlage er meint, dass sie noch was zu bekommen hätte. Wer was will hat das zu bitteschön zu begründen! Einfach sagen -ich will-, iss nicht.
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RE: Unterhalt für Kind über 18 Jahre auswärts - von blue - 10-12-2011, 19:27

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