11-12-2011, 10:05
Danke für Eure Hilfe.
Wir wissen, dass der Mutter nix zusteht.
Mit Ferienaufenthalten meinen sie, wenn der Junge bei der Mutter ist, braucht er ja Taschengeld und Geld für Verpflegung und Wohnkosten.
Wegen der Mutter hatte ich leider nie Kontakt zu meinem Sohn.
In dem Brief der Rechtsanwältin steht auch noch, dass Sozialhilfe gegenüber dem Unterhalt nachrangig ist und das zur Folge hat, dass Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich keinen Einfluss auf den Umfang des Unterhaltsanspruchs haben.
Ist das vielleicht der Knackpunkt und ich muss doch zahlen ?
Schönen Sonntag
runner
Wir wissen, dass der Mutter nix zusteht.
Mit Ferienaufenthalten meinen sie, wenn der Junge bei der Mutter ist, braucht er ja Taschengeld und Geld für Verpflegung und Wohnkosten.
Wegen der Mutter hatte ich leider nie Kontakt zu meinem Sohn.
In dem Brief der Rechtsanwältin steht auch noch, dass Sozialhilfe gegenüber dem Unterhalt nachrangig ist und das zur Folge hat, dass Leistungen der Sozialhilfe grundsätzlich keinen Einfluss auf den Umfang des Unterhaltsanspruchs haben.
Ist das vielleicht der Knackpunkt und ich muss doch zahlen ?
Schönen Sonntag
runner