13-12-2011, 12:07
(12-12-2011, 21:26)p schrieb: Umgang hat mit dem Aufenthaltsbestimmungrecht nichts zu tun. Wenn bereits eine gerichtliche Regelung existiert, so ist darin hoffentlich auch das Ordnungsgeld genannt, das bei Missachtung fällig werden kann. Ist das bei eurer Regelung auch so?
Danke für diesen Hinweis! Ich habe nachgeschaut und das Ordnungsgeld ist drin!
Weiss jemand wie man dann weiter verfährt? Muss ich beim Amtsgericht was einreichen, oder, oder? Das letzte Umgangswochenende hat mein Ex mir ja schon versagt.