13-12-2011, 17:37
Klingt ein bischen wirr.
Erstmal - wie alt ist denn die "Kleine" ? Wenn sie unter 16 ist, sieht es in der Tat ziemlich schlecht aus für Dich.
Ab 16 kann sie tun und lassen, was sie will - mit Geld oder Drogen darf man sie natürlich nicht verführen. Da wäre dann aber die Frage, von wem die Initiative ausging - hier kommt es darauf an, alle SMS etc, zu sichern, um bei einer Anschuldigung ein passendes Gegenargument zu haben.
Wenn der "kleiner hässlicher 25-29jähriger Mann" Dich in der Öffentlichkeit als "K*F*r" bezeichnet, gehört er, wenn Deine Alterseinschätzung stimmt, wohl auch in diese Kategorie - oder kann der garnicht mehr? Notfalls kannst Du gegen diesen Typen eine Anzeige wegen Verleumdung einreichen. Aber nichts eskalieren lassen, bevor Du nicht genaue Fakten hast.
Jedenfalls brauchst Du mehr Informationen - wie alt ist sie - welches Verhältnis haben die Mama, die "Kleine" und der hässliche impotente Zwerg zueinander - was ist das Ergebnis vom Vaterschaftstest - wurde wirklich eine Anzeige eingereicht - ist die "Kleine" oder der Zwerg vielleicht vorbestraft etc pp.
Wichtig ist noch, Informationen zu sammeln und zu sichern aber keine herauszugeben. Wenn es wirklich zu einer Anklage kommt oder Du erpresst werden solltest, ist es gut am Ende die besseren Argumente zu haben. Bei Kachelmann zB. haben sich alle so genannten Beweise in Luft aufgelöst - es ist ziemlich schwierig für so einen Staatsanwalt, eine wasserdichte Argumentation aufzubauen. Polizeilichen Vorladungen musst Du nicht folgen - Staatsanwaltlichen schon, brauchst aber nichts sagen. Und genau letzteres - nichts sagen, ausser den eigenen Personalien, ist die beste Strategie . alles andere wird höchstens gegen Dich verwendet.
Menschlich kann man aber nur sagen, dass Du da wohl einen Totalaussetzer gehabt haben musst - wenn so eine kiffende Göre mit Geldforderungen kommt, schmeisst man sie raus und beendet die Beziehung.
Erstmal - wie alt ist denn die "Kleine" ? Wenn sie unter 16 ist, sieht es in der Tat ziemlich schlecht aus für Dich.
Ab 16 kann sie tun und lassen, was sie will - mit Geld oder Drogen darf man sie natürlich nicht verführen. Da wäre dann aber die Frage, von wem die Initiative ausging - hier kommt es darauf an, alle SMS etc, zu sichern, um bei einer Anschuldigung ein passendes Gegenargument zu haben.
Wenn der "kleiner hässlicher 25-29jähriger Mann" Dich in der Öffentlichkeit als "K*F*r" bezeichnet, gehört er, wenn Deine Alterseinschätzung stimmt, wohl auch in diese Kategorie - oder kann der garnicht mehr? Notfalls kannst Du gegen diesen Typen eine Anzeige wegen Verleumdung einreichen. Aber nichts eskalieren lassen, bevor Du nicht genaue Fakten hast.
Jedenfalls brauchst Du mehr Informationen - wie alt ist sie - welches Verhältnis haben die Mama, die "Kleine" und der hässliche impotente Zwerg zueinander - was ist das Ergebnis vom Vaterschaftstest - wurde wirklich eine Anzeige eingereicht - ist die "Kleine" oder der Zwerg vielleicht vorbestraft etc pp.
Wichtig ist noch, Informationen zu sammeln und zu sichern aber keine herauszugeben. Wenn es wirklich zu einer Anklage kommt oder Du erpresst werden solltest, ist es gut am Ende die besseren Argumente zu haben. Bei Kachelmann zB. haben sich alle so genannten Beweise in Luft aufgelöst - es ist ziemlich schwierig für so einen Staatsanwalt, eine wasserdichte Argumentation aufzubauen. Polizeilichen Vorladungen musst Du nicht folgen - Staatsanwaltlichen schon, brauchst aber nichts sagen. Und genau letzteres - nichts sagen, ausser den eigenen Personalien, ist die beste Strategie . alles andere wird höchstens gegen Dich verwendet.
Menschlich kann man aber nur sagen, dass Du da wohl einen Totalaussetzer gehabt haben musst - wenn so eine kiffende Göre mit Geldforderungen kommt, schmeisst man sie raus und beendet die Beziehung.
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