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Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate
#7
(13-12-2011, 16:47)Ibykus schrieb: Weswegen ich ja auch schon an anderer Stelle geschrieben hatte, dass man auf diesen § getrost verzichten kann.
Wir widersprechen uns nicht. Demnächst wird lediglich eine weitere Schicht eingefügt, die zusätzlich zum (selbstverständlich) anstehenden teuren Gutachten, welches Vater zu zahlen hat, den Zeitrahmen verlängert.

Mal davon abgesehen, dass unsere Richterinnen und Richter wegen der Vielzahl an Familiengerichtsverfahren etwas überfordert erscheinen. Wink
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RE: Umgangsverfahren verlängern sich 2012 um mindestens drei Monate - von blue - 13-12-2011, 20:04

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