14-12-2011, 16:00
Und weiter geht´s.
Habe jetzt die Begründung der StaAnw(in) für die Berufungsverhandlung erhalten.
Ich zitiere:"Die Höhe und Art der verhängten Strafe ist insbesondere angesichts des langen Tatzeitraums von über einem Jahr, der beim angeklagten fehlenden Uneinsichtigkeit und der Tatsache, dass dieser bereits angekündigt hat, auch in Zukunft seinen Unterhaltsverpflichtungen trotz ausreichender Einkünfte nicht nachkommen zu wollen, weder tat- noch schuldangemessen und auch aus spezialpräventiven Gründen nicht mehr zu rechtfertigen."
Ich dachte auch noch, ich wäre in Berufung gegangen. Aber irgendwie war das Urteil der Frau mit dem emanzipatorischen Doppelnamen wohl nicht hart genug.
Soll sie ruhig fordern, habe ende Dez einen Beratungstermin wegen Privatinsolvenz.
Gruß
Habe jetzt die Begründung der StaAnw(in) für die Berufungsverhandlung erhalten.
Ich zitiere:"Die Höhe und Art der verhängten Strafe ist insbesondere angesichts des langen Tatzeitraums von über einem Jahr, der beim angeklagten fehlenden Uneinsichtigkeit und der Tatsache, dass dieser bereits angekündigt hat, auch in Zukunft seinen Unterhaltsverpflichtungen trotz ausreichender Einkünfte nicht nachkommen zu wollen, weder tat- noch schuldangemessen und auch aus spezialpräventiven Gründen nicht mehr zu rechtfertigen."
Ich dachte auch noch, ich wäre in Berufung gegangen. Aber irgendwie war das Urteil der Frau mit dem emanzipatorischen Doppelnamen wohl nicht hart genug.
Soll sie ruhig fordern, habe ende Dez einen Beratungstermin wegen Privatinsolvenz.
Gruß