14-12-2011, 18:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-12-2011, 18:05 von Camper1955.)
(14-12-2011, 17:42)gleichgesinnter schrieb: Soll heissen, wenn du beim Landgericht eine höhere Strafe bekommen solltest,
gleichgesinnter
Geht das denn? Ich dachte immer, es gibt ein Verschlechterungsverbot? (§ 331 StPO)
@maximilianspapa 2011
Vor dem Landgericht wird Dir vermutlich wieder die Einstellung des Verfahrens, ohne oder mit Auflagen angeboten.
Ich rate Dir, stimm ja nicht zu. Du willst einen Freispruch. Punkt. Egal was Staatsanwaltschaft, Richter oder Dein Anwalt sagen.
Mach das Deinem Anwalt auch vor der Verhandlung noch einmal klar. Du willst einen Freispruch und nichts anderes.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.