15-12-2011, 00:34
(15-12-2011, 00:23)Ibykus schrieb: Legt dagegen die StA Rechtsmittel ein und beantragt eine höhere oder eine verschärfende Strafe, dann gilt das Verbot der Schlechterstellung nicht.
Dankeschön, das wußte ich nicht.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.