Die Schuh-Aktion aus dem Forum Vatersein.de finde ich gut.
Bezüglich des § 1626a BGB sehe ich die rechtliche Schiene Richtung BVerfG und EKMR ausgereizt. Hier bleibt mE nur politische Wirkung.
Allerdings nützt auch eine Änderung zum 1626a nichts, wenn dahinter dann nach den Maßstäben des 1671 Väter umso grausamer giutiniert werden können.
Jeder, der nach diesen Maßstäben entsorgt bleibt oder entsorgt wird, der sollte aufstehen und sich zur Wehr setzen (Hörthört den Skipper auf und von seinen Kononenboot ) Den 1671 auszuhebeln wird aber ungleich schwerer als beim 1626a.
Noch völlig unbeachtet erscheinen mit die Möglichkeiten aus der UN-KRK.
Soweit mir bekannt, bestehen bereits Möglichkeiten zur Einzelklage oder sind vorgesehen, ich glaube in Genf.
Bezüglich des § 1626a BGB sehe ich die rechtliche Schiene Richtung BVerfG und EKMR ausgereizt. Hier bleibt mE nur politische Wirkung.
Allerdings nützt auch eine Änderung zum 1626a nichts, wenn dahinter dann nach den Maßstäben des 1671 Väter umso grausamer giutiniert werden können.
Jeder, der nach diesen Maßstäben entsorgt bleibt oder entsorgt wird, der sollte aufstehen und sich zur Wehr setzen (Hörthört den Skipper auf und von seinen Kononenboot ) Den 1671 auszuhebeln wird aber ungleich schwerer als beim 1626a.
Noch völlig unbeachtet erscheinen mit die Möglichkeiten aus der UN-KRK.
Soweit mir bekannt, bestehen bereits Möglichkeiten zur Einzelklage oder sind vorgesehen, ich glaube in Genf.