16-12-2011, 18:22
Wir könnten der "Gegenseite" auch zeigen, dass wir um TEXTBAUSTEINE nicht verlegen sind (die dortens ja hin und wieder auch verwendet werden..):
Textbaustein "Beschwerdebegruendung":
Nachfolgendes paßt als Annex so ziemlich zu jeder Beschwerde/ jedem Widerspruch oder zu sonstwelchen Schriftverkehr:
…...
….... Ich begründe meine Beschwerde [hier eine Beschwerde, den Kostenbeschluss betreffend] aber auch damit, dass ich als nicht sorgeberechtigter Trennungsvater ungeachtet der höchstrichterlichen Rechtsprechung weiterhin in meinen Grundrechten aus Art. 6 GG verletzt bin, soweit ich als Vater, der sich redlich um die Entwicklung und Belange seines Kindes bemüht, mit Kosten belastet werde, die dadurch entstehen, weil eine in vollkommen unverantwortlicher Weise das Kindeswohl mißachtende Mutter die sie noch immer belastenden Beziehungsprobleme auf der Elternebene auskämpft und sich insoweit einer kindeswohlfördernden gemeinsamen Erziehung im Lichte einer gemeinsamen elterlichen Verantwortung bockig widersetzt.
Soweit sie darin von einer menschenrechtsmißachtenden und insoweit rechtsungehorsamen Rechtsprechung, sowie von einer skrupellosen [wem's besser gefällt: profitorientierten] parasitären Helferindustrie unterstützt wird, fühle ich mich als rechtlich und moralisch unbescholtener Vater verpflichtet, mich auch im Interesse meines Kindes dagegen zu wehren, indem ich in Fällen wie diesem konkreten, die mir gebotene Gelegenheit nutze, zu Allem auf Folgendes hinzuweisen:
In Deutschland wird seit langem eine demografische Entwicklung beklagt, derzufolge in unmittelbar bevorstehender Zeit keine Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, weil nicht genügend Kinder geboren werden. Bekannt ist überdies, dass dieser Generationenwechsel zu einem erheblichen volkswirtschaftlichen Problem im Hinblick auf die Rentensicherheit führt.
Allein vor diesem Hintergrund ist es vernünftigerweise nicht nachvollziehbar, Väter zu bestrafen, die trotz der sie diskriminierenden Umstände noch bereit sind, Kinder zu zeugen.
Es ist auch nicht einsehbar, warum diese Väter -jedenfalls in der Regel- mit Barunterhaltspflichten belastet werden, obwohl die Gesellschaft insgesamt ihnen zu Dank verpflichtet sein müßte.
Das trifft jedenfalls auf Väter zu, die sich ihrer Erziehungsverantwortung nicht entziehen, sondern sich einer gleichwertigen Elternschaft zur Verfügung stellen und sich bereit erklären, mit der Mutter das gemeinsame Kind zu besorgen, indem man sich gemeinsam um die Betreuung kümmert.
In Deutschland ist es dagegen üblich, Trennungsvätern, die von den Müttern der gemeinsamen Kinder aus der elterlichen Verantwortung hinausgedrängt werden, mit Barunterhaltspflichten zu belasten und Mütter, die stattdessen Betreuungsunterhalt leisten, mit Alleinsorgerechten zu belohnen und sie staatlich in ihrer schäbigen Väterausgrenzungspolitik zu unterstützen und zu fördern.
Soweit also staatlich produzierte Mangelfälle, die entstehen, wenn nicht leistungsfähige Väter trotz ihrer Bereitschaft Betreuungsunterhalt zu leisten, zu Barunterhalt, ggf. zu fiktiven Unterhalt verpflichtet und insoweit finanziell ruiniert werden, zu Allen auch noch ausgegrenzt und entsorgt werden, kann es nicht verwundern, wenn Motivation und Zahlungsmoral zu einer Überinanspruchnahme der Rechtsprechung führen.
Insgesamt ist daher der angefochtene Beschluss aufzuheben.
Er ist von vornherein unsinnig, weil unvollstreckbar. Überdies steht im Hinblick auf mein Lebensalter und meine Erwerbsbiografie auch nicht zu erwarten, dass die derzeitigen Einkommensverhältnisse sich künftig ändern werden.
Mit besonders vorzüglicher Hochachtung !
(nein, nein! Natürlich nur mit dem guten Namen unterzeichnen!)
Wer weitere Textbausteine/ Textmuster zur Verfügung stellen möchte, kann diese gerne HIER einreichen!
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Textbaustein "Beschwerdebegruendung":
Nachfolgendes paßt als Annex so ziemlich zu jeder Beschwerde/ jedem Widerspruch oder zu sonstwelchen Schriftverkehr:
…...
….... Ich begründe meine Beschwerde [hier eine Beschwerde, den Kostenbeschluss betreffend] aber auch damit, dass ich als nicht sorgeberechtigter Trennungsvater ungeachtet der höchstrichterlichen Rechtsprechung weiterhin in meinen Grundrechten aus Art. 6 GG verletzt bin, soweit ich als Vater, der sich redlich um die Entwicklung und Belange seines Kindes bemüht, mit Kosten belastet werde, die dadurch entstehen, weil eine in vollkommen unverantwortlicher Weise das Kindeswohl mißachtende Mutter die sie noch immer belastenden Beziehungsprobleme auf der Elternebene auskämpft und sich insoweit einer kindeswohlfördernden gemeinsamen Erziehung im Lichte einer gemeinsamen elterlichen Verantwortung bockig widersetzt.
Soweit sie darin von einer menschenrechtsmißachtenden und insoweit rechtsungehorsamen Rechtsprechung, sowie von einer skrupellosen [wem's besser gefällt: profitorientierten] parasitären Helferindustrie unterstützt wird, fühle ich mich als rechtlich und moralisch unbescholtener Vater verpflichtet, mich auch im Interesse meines Kindes dagegen zu wehren, indem ich in Fällen wie diesem konkreten, die mir gebotene Gelegenheit nutze, zu Allem auf Folgendes hinzuweisen:
In Deutschland wird seit langem eine demografische Entwicklung beklagt, derzufolge in unmittelbar bevorstehender Zeit keine Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, weil nicht genügend Kinder geboren werden. Bekannt ist überdies, dass dieser Generationenwechsel zu einem erheblichen volkswirtschaftlichen Problem im Hinblick auf die Rentensicherheit führt.
Allein vor diesem Hintergrund ist es vernünftigerweise nicht nachvollziehbar, Väter zu bestrafen, die trotz der sie diskriminierenden Umstände noch bereit sind, Kinder zu zeugen.
Es ist auch nicht einsehbar, warum diese Väter -jedenfalls in der Regel- mit Barunterhaltspflichten belastet werden, obwohl die Gesellschaft insgesamt ihnen zu Dank verpflichtet sein müßte.
Das trifft jedenfalls auf Väter zu, die sich ihrer Erziehungsverantwortung nicht entziehen, sondern sich einer gleichwertigen Elternschaft zur Verfügung stellen und sich bereit erklären, mit der Mutter das gemeinsame Kind zu besorgen, indem man sich gemeinsam um die Betreuung kümmert.
In Deutschland ist es dagegen üblich, Trennungsvätern, die von den Müttern der gemeinsamen Kinder aus der elterlichen Verantwortung hinausgedrängt werden, mit Barunterhaltspflichten zu belasten und Mütter, die stattdessen Betreuungsunterhalt leisten, mit Alleinsorgerechten zu belohnen und sie staatlich in ihrer schäbigen Väterausgrenzungspolitik zu unterstützen und zu fördern.
Soweit also staatlich produzierte Mangelfälle, die entstehen, wenn nicht leistungsfähige Väter trotz ihrer Bereitschaft Betreuungsunterhalt zu leisten, zu Barunterhalt, ggf. zu fiktiven Unterhalt verpflichtet und insoweit finanziell ruiniert werden, zu Allen auch noch ausgegrenzt und entsorgt werden, kann es nicht verwundern, wenn Motivation und Zahlungsmoral zu einer Überinanspruchnahme der Rechtsprechung führen.
Insgesamt ist daher der angefochtene Beschluss aufzuheben.
Er ist von vornherein unsinnig, weil unvollstreckbar. Überdies steht im Hinblick auf mein Lebensalter und meine Erwerbsbiografie auch nicht zu erwarten, dass die derzeitigen Einkommensverhältnisse sich künftig ändern werden.
Mit besonders vorzüglicher Hochachtung !
(nein, nein! Natürlich nur mit dem guten Namen unterzeichnen!)
Wer weitere Textbausteine/ Textmuster zur Verfügung stellen möchte, kann diese gerne HIER einreichen!
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