17-12-2011, 23:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2011, 23:56 von Camper1955.)
(17-12-2011, 22:34)gleichgesinnter schrieb: nene,
blue meinte, er soll NUR BU 400,- € zahlen, zuzüglich KU. Macht dann 650,- €.
Nett, kann man nicht anders sagen...die Zitronenpresse ist am arbeiten.
gleichgesinnter
Für mich sind es nicht mal 400 €
2000 € - 100 € Werbungskosten sind 1900 €, soweit stimmt das, was der TS und der Anwalt der Gegenpartenpartei offenbar errechnet haben.
Dann gehen nach meiner Berechnung noch weg
ca 128 € für die Riesterrente, 240 € Mehraufwand für teurere Wohnung und 250 € für Kindesunterhalt.
Damit hat er ein Einkommen das BU und Beutreuungskostenrelevant ist von
1900 € - 128 € (Riester-Rente) - 240 € (Mehrkosten Wohnung) - 250 € (KU) = 1282 €
Bleiben also für BU noch 232 € (1282 € - 1050 €)
Betreuungskostenübernahme ist gar nicht mehr möglich
Das ist wie gesagt, meine eigene Rechnung aber ein Anwalt für Familienrecht kommt sicher auch auf eine ähnliche Summe.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.