18-12-2011, 10:11
(17-12-2011, 23:55)Camper1955 schrieb: - 240 € (Mehrkosten Wohnung)Das magst Du vielleicht so sehen. Der Gegenanwalt wird sowas niemals akzeptieren. Somit wird das im Streitfall das Gericht durch eine umfassende "Billigkeitsabwägung" entscheiden.
@eifelaner sieht das da schon realistischer.
@theddorfer sollte meiner Meinung nach der Gegenseite einen Kompromiss vorschlagen, bevor es zum Gericht geht. Denn die 200 Euro BU scheinen mir auf jeden Fall zu wenig zu sein. Er sollte halt abwägen, ob sich kommende Gerichts- und Anwaltskosten (sein eigener Anwalt ist Pflicht) lohnen.
Da die Mutter einen recht gutbezahlten Job hat, könnte der BU nach den drei Jahren wegfallen.