18-12-2011, 16:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-12-2011, 16:48 von Camper1955.)
Selbst wenn es nur das Recht auf 4 Stunden Aufenthalt hat, hat es das Recht auf ein eigenes Bett, da Säuglinge wohl kaum in der Lage sind, 4 Stunden am Stück wach zu bleiben.
Und nochmal, bei 2000 € Netto wie es der TS hat, braucht er nicht in einer Einraumwohnung für 360 € warm zu hausen, nur um möglichst viel BU zahlen zu können.
Bis zu einem Drittel des Einkommens sind da durchaus legitim.
lg
Camper
Und nochmal, bei 2000 € Netto wie es der TS hat, braucht er nicht in einer Einraumwohnung für 360 € warm zu hausen, nur um möglichst viel BU zahlen zu können.
Bis zu einem Drittel des Einkommens sind da durchaus legitim.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.