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BGH in Az XII ZB 247/11: Massnahmen gegen massive Umgangsvereitelung nicht erlaubt
#3
Es gibt kritische Kommentare. Zum Beispiel von einem Anwalt:

http://anonym.to/?http://www.anwalt-will...ntzug.html

"Dieser Fall zeigt exemplarisch wie hilfslos Gerichte mit Umgangsvereitelungen umgehen. Das Verfahren hat mindestens 1 - 1 /2 Jahre gedauert. In dieser Zeit hat das Kind den Vater nicht sehen können. Sogar während des Gerichtstermins hatte die Grossmutter des Kindes dem Gericht den Zutritt zum Kind verweigert, obwohl das Kind angehört werden sollte. Trotz der wiederholten und massiven Umgangsverweigerungen, hat sich der BGH hier auf den Standpunkt gestellt, das OLG müsse mittels eines Sachverständigengutachtens - welches sicherlich wiederum mehrere Monate in Anspruch nehmen wird - diverse Fragen klären. Leider hat Gericht nicht mit einer Silbe den Gerichten Hinweise gegeben, wie in der Zwischenzeit den Umgang zwischen Kind und Vater sicherstellen sollen. Aus Sicht des Umgangsberechtigten ist diese Entscheidung mehr als unverständlich."

Ehrlicher wäre es, §1684 BGB einfach zu streichen und durch den DDR-Paragrafen zum Umgang bei Nichtehelichen zu ersetzen: "Über den Kontakt des Kindes zum Vater entscheidet die Mutter".
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RE: BGH in Az XII ZB 247/11: Massnahmen gegen massive Umgangsvereitelung nicht erlaubt - von p__ - 19-12-2011, 22:35

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