20-12-2011, 21:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-12-2011, 21:55 von Camper1955.)
(20-12-2011, 21:25)p schrieb: Ihre Glaubensphantasien kann sich dieses Gesockse sonstwohin stecken, es sind Beweise vorzulegen und keine Phantasien.
Deswegen werden jetzt ja Zeugen befragt, bevor @Ibykus offiziell Kenntnis von einer erneuten Anzeige hat.
Ich nehme an, die Freundin wird nicht die Einzige sein, die antreten muss.
Und die Aussage des TS kein Unterhalt ohne Umgang halte ich persönlich für absurd.
Wenn ich Umgang habe, bin ich gesetzlich erst recht nicht barleistungsfähig, weil die Umgangskosten einfach erst mal abgezogen werden müssen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.