Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neues 170ger Verfahren?
#8
Was ich beim 170er nicht verstehe: man kann ja eigentlich auch verdonnert werden wenn man der Erwerbsobligenheit nicht nachkommt, also ist das unterlassen von Erwerbsbemühungen mit bis zu 3 Jahre Haft belegt. Zwangsarbeit bedeut laut Übersetzung eine Arbeit unter Zwang bzw. deren Unterlassen mit Strafe bedroht ist ( also beim 170er ist es mit Strafe bedroht ) Laut GG ist Zwangsarbeit verboten !! Verstößt also nicht eine Verurteilung nach 170 wg unterlassen von Erwerbsbemühungen gegen das GG ??? Hat das BVerG schon mal was entschieden ?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 20-12-2011, 18:50
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Camper1955 - 20-12-2011, 18:57
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 20-12-2011, 19:26
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Camper1955 - 20-12-2011, 20:07
RE: Neues 170ger Verfahren? - von p__ - 20-12-2011, 21:25
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Camper1955 - 20-12-2011, 21:44
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 20-12-2011, 20:16
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Skippie - 20-12-2011, 22:29
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 21-12-2011, 18:56
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Camper1955 - 20-12-2011, 22:38
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 21-12-2011, 08:49
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Camper1955 - 21-12-2011, 10:09
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 21-12-2011, 16:26
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Skippie - 21-12-2011, 21:21
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 22-12-2011, 09:08
RE: Neues 170ger Verfahren? - von webmin - 21-12-2011, 23:53

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste