20-12-2011, 22:38
@Zahlknecht
vom Bundesverfasungsgericht habe ich über den 170er (StGB) noch nichts gefunden.
Auch der BGH hält sich in diesem Fall äußerst bedeckt.
Die Gründe dafür liegen wohl darin, dass die meisten Urteile bereits vom OLG wieder kassiert werden, da die untern Instanzen zu schlampig arbeiten.
Und wenn einer die Strafe (wissentlich oder unwissentlich, ob mit oder ohne Auflagen) akzeptiert, dann braucht es keine oberen Instanzen.
Deswegen sage ich ja. Immer wieder betonen. "Ich will einen Freispruch. Keine Einstellung des Verfahrens, egal ob mit oder ohne Auflagen.)
Dann kann ich notfalls immer die höheren Instanzen anrufen.
Das hätte unser TS schon viel früher machen sollen, dann hätte er längst Ruhe.
lg
Camper
vom Bundesverfasungsgericht habe ich über den 170er (StGB) noch nichts gefunden.
Auch der BGH hält sich in diesem Fall äußerst bedeckt.
Die Gründe dafür liegen wohl darin, dass die meisten Urteile bereits vom OLG wieder kassiert werden, da die untern Instanzen zu schlampig arbeiten.
Und wenn einer die Strafe (wissentlich oder unwissentlich, ob mit oder ohne Auflagen) akzeptiert, dann braucht es keine oberen Instanzen.
Deswegen sage ich ja. Immer wieder betonen. "Ich will einen Freispruch. Keine Einstellung des Verfahrens, egal ob mit oder ohne Auflagen.)
Dann kann ich notfalls immer die höheren Instanzen anrufen.
Das hätte unser TS schon viel früher machen sollen, dann hätte er längst Ruhe.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.