21-12-2011, 11:08
Mach eine Verzögerungsrüge. Das geht seit zwei Wochen, am 3.12. tat das Gesetz in Kraft. Ich werde an anderer Stelle noch etwas dazu schreiben, weil es vor allem fürs Familienrecht neue Möglichkeiten bietet, liegengebliebene Verfahren in Gang zu bringen. Das Gesetz dazu heisst "Gerichtsverfahrensgesetz" und ist im Gerichtsverfassungsgesetz eingeordnet, 17. Titel:
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJ...G001801308
http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/BJ...G001801308