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Neues 170ger Verfahren?
#12
'p' hat's doch schon in seinem Beitrag Nr. 6 gesagt:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...8#pid67258

Im Strafrecht geht es nicht um "hätte wohl" und möchte gern" !

Selbst, wenn ich mit meinem Slogan "kein Sorgerecht - kein Unterhalt" so weit mißverstanden werden sollte, dass für die Anklägerbehörde festeht: er will -auch wenn er könnte- keinen Unterhalt zahlen, solange ihm das gemSR vorenthalten wird; was wäre damit bewiesen?

Im Unterhaltspflichtverletzungsverfahren muss dem Angeklagten  nicht der Vorsatz, seine Absicht oder Intention isoliert bewiesen werden.

Den Vorsatz zu haben, keinen Unterhalt zu zahlen, wenn ich leistungsfähig wäre, ist nicht strafbar!

Stattdessen muss Dir bewiesen werden, dass Du
trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlst
oder
Deine Leistungsunfähigkeit trotz Möglichkeit dazu nicht abänderst
oder
Deine Leistungsunfähigkeit herbeigeführt hast
und
dadurch den Lebensbedarf des Kindes gefährdest oder gefährdet hast.

DAS(!) musst Du vorsätzlich getan haben (=wissentlich und willentlich)!

Ich will mit meinen Beiträgen erreichen, dass redliche Väter ihre Einstellung zum Grundsätzlichen überdenken, bestenfalls ändern.

Ein Slogan ist eine grundsätzliche Aussage - mehr nicht!

Wenn mir der StA vorwerfen sollte, ich würde wegen des Slogans meine Unterhaltspflicht meiner Tochter ggü  verletzen, dann interpretiert er meine Aussage absichtlich und böswillig falsch.

Ich würde darauf sehr empört reagieren. Schließlich stehe ich meinem Kind jederzeit zur Verfügung, weswegen sich mein Leben nicht vereinfacht. Ich biete an, die Betreuung meines Kindes mit seiner Mutter zu teilen. Nicht nur weil ich nicht leistungsfähig bin, Barunterhalt zu zahlen, sondern darüberhinaus. Wenn 'man' das nicht will, dann gefährden und verletzen andere (nämlich jene, die das verhindern) das Kindeswohl.

Ein altes Sprichwort sagt (ich beziehe das mal auf mein Verhalten):

Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht ist keine Feigheit.
Ich sehe das ganz genau so!

Aber mit "kein Mut" und "keine Feigheit" alleine kommen wir nicht weiter!

Wir müssen durch unsere bewußt gewählte Terminologie im Netz auf uns Aufmerksam machen. Das geht m.E. nur, wenn wir konfrontativ und provokativ auftreten.

Angst fressen Seele auf.
Auch die müssen wir überwinden, anstatt mit dem Damoklesschwert herumzufuchteln.
Überlasst das den Anderen. Den unredlichen kindeswohlmißachtenden Müttern und ihren parasitären und/ oder profitorientierten Helfern!
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Nachrichten in diesem Thema
Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 20-12-2011, 18:50
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Camper1955 - 20-12-2011, 18:57
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 20-12-2011, 19:26
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Camper1955 - 20-12-2011, 20:07
RE: Neues 170ger Verfahren? - von p__ - 20-12-2011, 21:25
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Camper1955 - 20-12-2011, 21:44
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 20-12-2011, 20:16
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Skippie - 20-12-2011, 22:29
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 21-12-2011, 18:56
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Camper1955 - 20-12-2011, 22:38
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 21-12-2011, 08:49
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Camper1955 - 21-12-2011, 10:09
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 21-12-2011, 16:26
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Skippie - 21-12-2011, 21:21
RE: Neues 170ger Verfahren? - von Ibykus - 22-12-2011, 09:08
RE: Neues 170ger Verfahren? - von webmin - 21-12-2011, 23:53

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