Residenzmodell kenne ich so, daß das Kind bei einem Elternteil verbleibt und dort seinen 'Lebensmittelpunkt', seinen Hauptwohnsitz hat/behält.
Beim Doppelresidenzmodell, Wechsel-, Paritäts- oder Pendelmodell hat das Kind bei beiden Elternteilen gleichberechtigte Wohnsitze, sollen die Betreuungszeiten möglichst gleich sein. Die 'Granularität' ist dabei frei wählbar. Wechsel stündlich , täglich, wöchentlich, monatlich usw....
Rechtlich kollidiert die Doppelresidenz mW mit dem Meldegesetz und mit der Kindergeldauszahlung; keine zwei Hauptwohnsitze, keine geteilten KG-Auszahlungen.
Ein prima Feld für Querulanten und Klage-Fetischisten.
Beim Doppelresidenzmodell, Wechsel-, Paritäts- oder Pendelmodell hat das Kind bei beiden Elternteilen gleichberechtigte Wohnsitze, sollen die Betreuungszeiten möglichst gleich sein. Die 'Granularität' ist dabei frei wählbar. Wechsel stündlich , täglich, wöchentlich, monatlich usw....
Rechtlich kollidiert die Doppelresidenz mW mit dem Meldegesetz und mit der Kindergeldauszahlung; keine zwei Hauptwohnsitze, keine geteilten KG-Auszahlungen.
Ein prima Feld für Querulanten und Klage-Fetischisten.