22-12-2011, 13:13
Man unterscheidet in DE zwischen melderechtlichem Wohnsitz und steuerrechtlichem Wohnsitz. Solange Du in DE unbeschränkt steuerpflichtig bleibst gibt es keine Probleme.
http://www.dsa-ev.de/?/178-0-wohnsitz-un...erecht.htm
Zitat:Zweitwohnsitz in Deutschland, Hauptwohnsitz im Ausland
Personen können eine oder mehrere Wohnungen bewohnen. Das Melderecht klassifiziert deshalb die Wohnungen nach der melderechtlichen Wohnungsart:
Alleinige Wohnung, – Hauptwohnung, – Nebenwohnung, – Wohnung im Ausland.
Haben Personen nur eine Wohnung in Deutschland (so die übergroße Zahl aller Fälle), so handelt es sich nach dem Sprachgebrauch des Melderechts um eine alleinige Wohnung und nicht etwa um eine Hauptwohnung. Allerdings ist die alleinige Wohnung in ihrer rechtlichen Bedeutung mit der der Hauptwohnung identisch.
Zieht jemand ins Ausland um und nimmt dort seinen Hauptwohnsitz und behält noch eine Zweitwohnung in Deutschland bei, so wird seine „Zweitwohnung“ in Deutschland als alleinige Wohnung registriert.
http://www.dsa-ev.de/?/178-0-wohnsitz-un...erecht.htm