22-12-2011, 23:12
Ja, das stimmt.
http://www.biallo.de/finanzen/Konten_Kar...endung.php
Zitat:Wer Sozialleistungen bezieht und mit einer Kontopfändung rechnet, sollte ein P-Konto einrichten – und zwar am besten noch in diesem Jahr. Denn ab dem 1. Januar 2012 entfällt der Sonderschutz vor Pfändungen, den Sozialleistungen bislang genießen.
Ob Rente, Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Hartz IV: Sozialleistungen sind bisher 14 Tage lang auf dem eigenen Girokonto vor einer Pfändung geschützt. Dies regelt Paragraf 55 des Sozialgesetzbuches (SGB) I. Dieser Schutz läuft allerdings Ende 2011 aus. Dann liefert Rentnern und sonstigen Beziehern von Sozialleistungen nur ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto Sicherheit vor dem Zugriff von Gläubigern.
http://www.biallo.de/finanzen/Konten_Kar...endung.php