Entsorg-t-er schrieb:ich mag blos diese Panikmacherei nicht, den die Info scheint eine von Banken gewollte Ente zu sein
Das Bundesministerium für Justiz (BMJ) schreibt aber genauso wie unzählige weitere Quellen:
Zitat:Kann ich mein Konto ab dem 1. Januar 2012 noch vor Pfändungen schützen
lassen, wenn ich kein P- Konto führe?
Nein. Zum 1. Januar 2012 besteht Kontopfändungsschutz nur noch bei
Inanspruchnahme eines P-Kontos.
Quelle: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D...cationFile
Die Versicherung Deiner Bank würde ich mir daher in jedem Fall schriftlich geben lassen.