23-12-2011, 10:13
Auch im Fall der folgenden Mutter war es wie oben beschrieben.
Sie war 1. körperlich unterlegen, 2. verzweifelt, hatte 3. den wahren Schuldigen ausgemacht (Vater) und war 4. beruflich qualifiziert sich die Hände nicht selbst schmutzig zu machen.
Geholfen hat ihr all das Edle und affektive aber auch wieder nicht, denn die Sache war anders ausgegangen als erwartet:
Anwältin heuert Killer für Ex-Mann an
Herr Harbort (der aus dem Erstbeitrag) mag in der Verurteilung der Mutter erneut eine Ungerechtigkeit erkennen, ich jedoch tu mich damit schwer, sehr schwer.
Sie war 1. körperlich unterlegen, 2. verzweifelt, hatte 3. den wahren Schuldigen ausgemacht (Vater) und war 4. beruflich qualifiziert sich die Hände nicht selbst schmutzig zu machen.
Geholfen hat ihr all das Edle und affektive aber auch wieder nicht, denn die Sache war anders ausgegangen als erwartet:
Zitat:Die Juristin wurde wegen des Verbrechens am Donnerstag vom Madrider Landgericht zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der vermeintliche Schütze, der drei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde dagegen freigesprochen.
Anwältin heuert Killer für Ex-Mann an
Herr Harbort (der aus dem Erstbeitrag) mag in der Verurteilung der Mutter erneut eine Ungerechtigkeit erkennen, ich jedoch tu mich damit schwer, sehr schwer.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)