23-12-2011, 10:59
@beppo : Nein
In einem anderen Thread "Pfändungsschutzkonto" wurde das Thema mal ausführlich besprochen.
p: wies darauf hin, dass nach § 850 d auch unterhalb der Pfändungsgrenze gepfändet werden kann. Also Vorsicht!
Ein P-Konto, von dem man nur Eines haben darf (!), habe ich auch eingerichtet. Ist auf jeden Fall empfehlenswert, auch wenn § 850d als Damoklesschwert darüber schwebt.
Aber es gibt ja auch andere Situationen, die eine Kontopfändung wahrscheinlich machen und die Pfändungen nehmen rasant zu.
Meines kostet nun monatlich 5 €. Das ist so die Norm.
Die Aussage, dass alle Konten dem Pfändungsschutz unterliegen ist defintiv falsch ! Also Achtung!
Wer ein Konto hat, dass beispielsweise nicht bei der SCHUFA eingetragen ist (gibt es), sollte beachten, dass das P-Konto bei der SCHUFA erfasst wird.
In einem anderen Thread "Pfändungsschutzkonto" wurde das Thema mal ausführlich besprochen.
p: wies darauf hin, dass nach § 850 d auch unterhalb der Pfändungsgrenze gepfändet werden kann. Also Vorsicht!
Ein P-Konto, von dem man nur Eines haben darf (!), habe ich auch eingerichtet. Ist auf jeden Fall empfehlenswert, auch wenn § 850d als Damoklesschwert darüber schwebt.
Aber es gibt ja auch andere Situationen, die eine Kontopfändung wahrscheinlich machen und die Pfändungen nehmen rasant zu.
Meines kostet nun monatlich 5 €. Das ist so die Norm.
Die Aussage, dass alle Konten dem Pfändungsschutz unterliegen ist defintiv falsch ! Also Achtung!
Wer ein Konto hat, dass beispielsweise nicht bei der SCHUFA eingetragen ist (gibt es), sollte beachten, dass das P-Konto bei der SCHUFA erfasst wird.