23-12-2011, 11:53
(23-12-2011, 01:54)Entsorg-t-er schrieb: - meine Bank scheint zu Info gezwungen worden zu sein durch irgendwelche verordnung "Pflicht zu Kundenschutz" blabla.. Da stand was von, dass die verpflichtet wurden die Kunden bis Ende des Jahres darüber aufzuklären...Ich vermute, dass Deine Bank Dich über den "Übergangszeitraum" von Juli 2011 bis 1.1.2012 aufgeklärt hat. Ab dem 1.7.2011 gilt §850k ZPO.
Ab dem 1.1.2012 gilt definitiv kein Pfändungsschutz für ein "normals" Girokonto. Bitte erkundige Dich noch einmal, bevor Du hier falsche Infos rüberbrings. Weiterhin macht es durchaus Sinn, DEINE Kasse zu nennen, damit Deine Aussage nachvollzogen werden kann. Was soll an DEINER Kasse so geheimnisvolles sein? Gibt es die nur in DEINEM Dorf? Dann könnte diese natürlich ihre eigenen Regeln haben.
