23-12-2011, 15:29
(23-12-2011, 14:45)Ibykus schrieb: Wenn also die von mir wieder gegebene Rechtslage definitiv nicht zutrifft, freue ich mich um Aufklärung und Korrektur, damit ich mich berichtigen kann.Das sagt Dir demnächst DEIN Gericht in Sachen 170 StGB.

Meines Erachtens geht es doch um einen gewissen Automatismus beim Thema P-Konto. Klar konnte man vorher auch schon Anträge stellen, schreibt ja auch keiner was dagegen. Jedoch ist die Sache mit der Pfänderei für den Schuldner durch das P-Konto erleichtert. Oder aus welchen Gründen wurde das Ding Deiner Meinung nach erfunden?