24-12-2011, 15:15
(24-12-2011, 13:50)Nappo schrieb: Hallo! Da nun das OLG Koblenz unsere Beschwerde abgeöehnt hat und weiterhin auf dem Standpunkt ist, dass ich einen Rechtsmittelverzicht erklärt hätte, obwohl Aussage gegen Aussage steht und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Amtsrichter erging, möchte ich fragen, ob es die Möglichkeit einer Verfassungsklage gibt und ob diese einer gewissen Form unterliegt, so das ein Rechtsbeistand gebraucht würde oder man das selbst machen kann und ob da jemand bitte beurteilen könnte, ob überhaupt eine Aussicht auf Erfolg bestehen könnte?
Da er selbst schon mal un einer Zivilsache vor dem Bundesverfassungsgericht war, müsste unser Anwalt doch am besten wissen, ob Du (gemeinsam mit ihm) eine Chance hast.
Ich sehe allerdings ein Problem darin, dass Du inzwischen ja Unterhalt zahlst.
Also musst Du ein Einkommen haben, dass Deinen notwendigen Selbstbehalt überschreitet.
Ich hätte nicht gezahlt und wäre lieber in den Knast gegangen dafür.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.