Mir ist nicht ganz klar, warum sich der Mindestkindesunterhalt nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes richtet.
(§ 1612a BGB)
Was könnte sich der Gesetzgeber dabei gedacht haben?
Gibt es dafür eine Erklärung?
Ich komme irgendwie nicht dahinter.
(§ 1612a BGB)
Was könnte sich der Gesetzgeber dabei gedacht haben?
Gibt es dafür eine Erklärung?
Ich komme irgendwie nicht dahinter.