24-12-2011, 21:56
(24-12-2011, 19:41)blue schrieb:das vermeint das FamG und das OLG bestätigt das!(24-12-2011, 17:24)Ibykus schrieb: Nun wollte ich wissen, wer das Gutachten übersandt hatte.Derjenige, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat! Denn nur dieser bekommt das Gutachten ausgehändigt. Also das Familiengericht!
blue schrieb:Das Gericht untersteht somit dem Bundesdatenschutzgesetz. An diesem Punkt angelangt, hatte ich die Faxen dicke und leider nichts mehr unternommen. Die Antwort von diesem Gerichts-Datenschutzbeauftragten kann ich mir selbst schreiben.Hier ist wegen der Diakonie (die Kirche hat ihr eigenes Datenschutzgesetz) der gemeinsame Datenschutzbeauftragte der EKD/ Diakonie zuständig.
Die anderen -das muss ich anerkennend erwähnen- haben sich aber konstruktiv verhalten.
Einmal angeleiert, muss man die Verfahren unbedingt weiter verfolgen.
Sonst wird man irgendwann nicht mehr ernst genommen und sie fangen an, einen zu verscheißern und auf dem Kopf rum zu tanzen.