25-12-2011, 00:52
Nicht vergessen.
Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist auch in Deutschland krankenversicherungspflichtig.
Auch dann, wenn er sich gar nicht in Deutschland aufhält und die deutsche Krankenkasse einem in Asien gar nichts zahlt.
Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist auch in Deutschland krankenversicherungspflichtig.
Auch dann, wenn er sich gar nicht in Deutschland aufhält und die deutsche Krankenkasse einem in Asien gar nichts zahlt.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !