25-12-2011, 02:39
Es kann ja gut sein, das es anzuraten ist, eine richterliche Entscheidung zu bewirken. Das heisst doch aber noch lange nicht, das man "erstmal nichts zahlen und auf das Urteil warten" sollte. Dadurch entstehen doch nur zusätzliche Kosten.
Ich werde mich an eine Anwaltskanzlei wenden, die mir empfohlen wurde, und solange noch nichts entschieden ist erstmal - wenn mir von dort nichts abweichendes nahegelegt wird - einen von der Kanzlei empfohlenen Mindestbetrag überweisen, bis die Klärung abgeschlossen ist.
Ich werde mich an eine Anwaltskanzlei wenden, die mir empfohlen wurde, und solange noch nichts entschieden ist erstmal - wenn mir von dort nichts abweichendes nahegelegt wird - einen von der Kanzlei empfohlenen Mindestbetrag überweisen, bis die Klärung abgeschlossen ist.