25-12-2011, 03:32
(25-12-2011, 02:39)Fnordicus schrieb: - einen von der Kanzlei empfohlenen Mindestbetrag überweisen, bis die Klärung abgeschlossen ist.
Hehe..., Du Schlaumeier...Mit dieser Sache kommst Du aus jemdem 170 er raus!
Wenn Dir allerdings, genauso wie mir, die Möglichkeiten gegeben sind, warum schlägst Du dann hier auf?