25-12-2011, 10:21
Moin.
Gehen wir mal davon aus, dass du rund 1.800,- Netto hast.
Minus 5% pauschale Erwerbskosten = 1.710,-
Dann gehen nach Stufe 2 der DT 241,- für KU weg.
Es bleiben 1469,- und somit rund 400,-€ für BU übrig.
Und genau das würde ich jetzt titulieren lassen.
Entweder beim JA mit viel Diskussion und generve oder beim Notar für rund 20,-€.
Die Tatsache, dass das JA deiner Ex aus Gründen der Unterhaltsmaximierung rät, später zu titulieren, sollte dich dazu bringen, es jetzt zu tun.
Schließlich ist der Rat gegen dich gerichtet und du entscheidest, wann und was du titulierst.
Wenn jemand das nicht passt, muss er klagen.
Und erst dann brauchst du einen Anwalt.
Da das JA den Unterhalt berechnet hat, gehe ich davon aus, dass du eine Einkommensauskunft gegeben hast.
Dann brauchst du erst in 2 Jahren wieder zu berichten und brauchst auch nichts in vorauseilender Resignation freiwillig erzählen. Und Nachzahlen musst du auch nicht.
Da du ein BU-Mangelfall bist, bleiben dir 1.050,- übrig. Daher kommt es darauf an, die Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge und Umgangskosten im Auge zu behalten. Das Ja und die Justiztruppe werden versuchen, dich zu bescheißen, bis der gewünschte Betrag raus kommt. Wenn das soweit kommt, meldest du dich nochmal.
Ein Gericht kann das, das JA aber auf keinen Fall.
Gehen wir mal davon aus, dass du rund 1.800,- Netto hast.
Minus 5% pauschale Erwerbskosten = 1.710,-
Dann gehen nach Stufe 2 der DT 241,- für KU weg.
Es bleiben 1469,- und somit rund 400,-€ für BU übrig.
Und genau das würde ich jetzt titulieren lassen.
Entweder beim JA mit viel Diskussion und generve oder beim Notar für rund 20,-€.
Die Tatsache, dass das JA deiner Ex aus Gründen der Unterhaltsmaximierung rät, später zu titulieren, sollte dich dazu bringen, es jetzt zu tun.
Schließlich ist der Rat gegen dich gerichtet und du entscheidest, wann und was du titulierst.
Wenn jemand das nicht passt, muss er klagen.
Und erst dann brauchst du einen Anwalt.
Da das JA den Unterhalt berechnet hat, gehe ich davon aus, dass du eine Einkommensauskunft gegeben hast.
Dann brauchst du erst in 2 Jahren wieder zu berichten und brauchst auch nichts in vorauseilender Resignation freiwillig erzählen. Und Nachzahlen musst du auch nicht.
Da du ein BU-Mangelfall bist, bleiben dir 1.050,- übrig. Daher kommt es darauf an, die Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge und Umgangskosten im Auge zu behalten. Das Ja und die Justiztruppe werden versuchen, dich zu bescheißen, bis der gewünschte Betrag raus kommt. Wenn das soweit kommt, meldest du dich nochmal.
Ein Gericht kann das, das JA aber auf keinen Fall.