Uups,
jetzt ist mir beppo zuvorgekommen.
Der TO sollte sich auf ein Leben am Selbstbehalt einstellen, wenn von diesem nicht nach oben und unten abgewichen werden muß.
Für eine Titulierung des KU von sich aus sehe ich keinen Grund.
Zwar hat das Kind grundsätzlich einen Anspruch, da sollte man aber abwarten, ob gefordert wird.
Die Mutter kann min. 770 € für sich verlangen. Unter Wahrung des Selbstbehaltes gegen sie von 1050 € wird die aber nur etwa 400 € erhalten.
Auf beiden Seiten herrscht Mangel bzw. Bedürftigkeit.
Der TO muß mit 1050 € Wohnung, Lebenshaltung und Umgangskosten abdecken.
Die KM wird wohl auch bedürftig iSd SGB. BU+KU+KG werden ihren Bedarf nicht decken. ARGE und Jobcenter werden wohl mit im Boot sitzen.
Ich kann den TO verstehen, wenn er um ein gutes Verharltnis zur KM bemüht ist. Es zeichnen sich aber schon jetzt Probleme ab.
jetzt ist mir beppo zuvorgekommen.
Der TO sollte sich auf ein Leben am Selbstbehalt einstellen, wenn von diesem nicht nach oben und unten abgewichen werden muß.
Für eine Titulierung des KU von sich aus sehe ich keinen Grund.
Zwar hat das Kind grundsätzlich einen Anspruch, da sollte man aber abwarten, ob gefordert wird.
Die Mutter kann min. 770 € für sich verlangen. Unter Wahrung des Selbstbehaltes gegen sie von 1050 € wird die aber nur etwa 400 € erhalten.
Auf beiden Seiten herrscht Mangel bzw. Bedürftigkeit.
Der TO muß mit 1050 € Wohnung, Lebenshaltung und Umgangskosten abdecken.
Die KM wird wohl auch bedürftig iSd SGB. BU+KU+KG werden ihren Bedarf nicht decken. ARGE und Jobcenter werden wohl mit im Boot sitzen.
Ich kann den TO verstehen, wenn er um ein gutes Verharltnis zur KM bemüht ist. Es zeichnen sich aber schon jetzt Probleme ab.