25-12-2011, 12:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-12-2011, 12:44 von Camper1955.)
@Bluter
Wir können aber nicht von Standarts ausgehen.
1.) Ist meines Erachtens der notwendige Selbstbehalt, selbst einem Kind gegenüber höher, wobei hier die Zahlung von 225 € durchaus gewärleistet ist. Aber frühestens ab März.
Begründung:
Unterhalt ist im Voraus zu entrichten. Im Januar dürfte er ganz knapp über dem notwendigen Selbstbehalt oder sogar noch darunter liegen, wenn Ende Januar die Zahlung kommt. Mit diesem Geld muss er Februar auskommen.
Erst mit dem Februar Gehaltseingang wäre er für den März frühestens KU-Leistungsfähig.
Es läuft ja andersrum genauso. Angenommen, dem TS wird 2 Jahre später zum 31.Januar gekündigt.
Dann deckt er Ende Januar noch bis dahin fälligen Unterhalt und ist erst im Februar Ende Februar nicht mehr so leistungsfähig, wie bisher.
lg
Camper
Wir können aber nicht von Standarts ausgehen.
1.) Ist meines Erachtens der notwendige Selbstbehalt, selbst einem Kind gegenüber höher, wobei hier die Zahlung von 225 € durchaus gewärleistet ist. Aber frühestens ab März.
Begründung:
Unterhalt ist im Voraus zu entrichten. Im Januar dürfte er ganz knapp über dem notwendigen Selbstbehalt oder sogar noch darunter liegen, wenn Ende Januar die Zahlung kommt. Mit diesem Geld muss er Februar auskommen.
Erst mit dem Februar Gehaltseingang wäre er für den März frühestens KU-Leistungsfähig.
Es läuft ja andersrum genauso. Angenommen, dem TS wird 2 Jahre später zum 31.Januar gekündigt.
Dann deckt er Ende Januar noch bis dahin fälligen Unterhalt und ist erst im Februar Ende Februar nicht mehr so leistungsfähig, wie bisher.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.