25-12-2011, 17:25
Was die KM überobligatorisch zusätzlich verdient wird regelmäßig zu 50% auf den BU angerechnet. Lass Dich auf gar keinen Fall auf etwas anderes ein oder etwas anderes erzählen. Es stimmt schlicht nicht.
Je nachdem, wo Du wohnst, wird es für die KM bis zum 3. Geburtstag Eures Kindes zunehmend schwieriger werden nachzuweisen, dass eine Ganztagsbetreuung für das Kind nicht möglich ist. Das Kind ist ca. 1 Jahr alt, das heißt, Du hast zwei Jahre Zeit zu zeigen, dass auch Du zuverlässig zur Betreuung des Kindes zur Verfügung stehst. Aus meiner Sicht (hier mag mich die Hoffnung trügen) wird es zunehmend schwieriger werden, einen BU noch nach dem 3. Geburtstag einzuklagen.
Je nachdem, wo Du wohnst, wird es für die KM bis zum 3. Geburtstag Eures Kindes zunehmend schwieriger werden nachzuweisen, dass eine Ganztagsbetreuung für das Kind nicht möglich ist. Das Kind ist ca. 1 Jahr alt, das heißt, Du hast zwei Jahre Zeit zu zeigen, dass auch Du zuverlässig zur Betreuung des Kindes zur Verfügung stehst. Aus meiner Sicht (hier mag mich die Hoffnung trügen) wird es zunehmend schwieriger werden, einen BU noch nach dem 3. Geburtstag einzuklagen.