26-12-2011, 08:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-12-2011, 08:59 von Camper1955.)
Hallo @Patrick M
Zuerst einmal keine Panik und auf keinen Fall einen Titel unterschreiben, solange Du keinen Überblick über Deine finanzielle Lage hast.
Bei Eurer Einkommenssituation kann es locker sein, dass sie Die Kindesmutter anteilig am Barunterhalt beteiligen darf.
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien besagen zwar, dass dazu der betreuende Elternteil mindestens das doppelte verdienen muss, aber die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien haben keine Gesetzeskraft.
Von Deinem Nettoeinkommen kannst Du noch abziehen
1.) Werbungskosten
Das ist der Fahrtweg Wohnung Arbeitsplatz und zurück x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate. oder pauschal 5 %
2.) 4 % Deines Bruttoeinkommens als Altersvorsorge
3.) eventuell auch Schulden, aber das kommt immer auf die Gerichte an.
Du solltest Dich an einen Anwalt wenden, der Dir hilft, in Deine Finanzen Übersicht zu bekommen und der Deine Rechte vor Gericht vertritt.
Weise diesen ausdrücklich darauf hin, dass die Kindesmutter ein Nettoeinkommen hat, dass Deinem Einkommen in etwa gleich steht.
Verinnerliche den § 1603 Abs 1 BGB in Dir. Der heisst
Das soll sozusagen Dein Grundgesetz werden, wenn es um das Finanzielle geht.
lg
Camper
PS: Noch eine Bitte. Mach Absätze in Deine Postings. Man tut sich unheimlich schwer damit, alles zu lesen und dann auch noch zu verstehen, wenn Du es so aneinander klatscht.
Zuerst einmal keine Panik und auf keinen Fall einen Titel unterschreiben, solange Du keinen Überblick über Deine finanzielle Lage hast.
Bei Eurer Einkommenssituation kann es locker sein, dass sie Die Kindesmutter anteilig am Barunterhalt beteiligen darf.
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien besagen zwar, dass dazu der betreuende Elternteil mindestens das doppelte verdienen muss, aber die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien haben keine Gesetzeskraft.
Von Deinem Nettoeinkommen kannst Du noch abziehen
1.) Werbungskosten
Das ist der Fahrtweg Wohnung Arbeitsplatz und zurück x 0,30 € x 220 Arbeitstage : 12 Monate. oder pauschal 5 %
2.) 4 % Deines Bruttoeinkommens als Altersvorsorge
3.) eventuell auch Schulden, aber das kommt immer auf die Gerichte an.
Du solltest Dich an einen Anwalt wenden, der Dir hilft, in Deine Finanzen Übersicht zu bekommen und der Deine Rechte vor Gericht vertritt.
Weise diesen ausdrücklich darauf hin, dass die Kindesmutter ein Nettoeinkommen hat, dass Deinem Einkommen in etwa gleich steht.
Verinnerliche den § 1603 Abs 1 BGB in Dir. Der heisst
Zitat:(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
Das soll sozusagen Dein Grundgesetz werden, wenn es um das Finanzielle geht.
lg
Camper
PS: Noch eine Bitte. Mach Absätze in Deine Postings. Man tut sich unheimlich schwer damit, alles zu lesen und dann auch noch zu verstehen, wenn Du es so aneinander klatscht.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.