26-12-2011, 09:09
Camper, das ist doch Unsinn.
Er ist alleine nach §1612 Unterhaltspflichtig.
Der betreuuende Elternteil ist nur in Ausnahmefällen heran zu ziehen, die hier aber nicht ersichtlich sind und leistungsfähig zum Mindestunterhalt ist der TO auch.
Es gibt also keinen Grund, nicht einen Titel über den Mindest-KU von zur Zeit 272,- € zu erstellen.
Befristet bis zum 18 Geburtstag.
Er ist alleine nach §1612 Unterhaltspflichtig.
Der betreuuende Elternteil ist nur in Ausnahmefällen heran zu ziehen, die hier aber nicht ersichtlich sind und leistungsfähig zum Mindestunterhalt ist der TO auch.
Es gibt also keinen Grund, nicht einen Titel über den Mindest-KU von zur Zeit 272,- € zu erstellen.
Befristet bis zum 18 Geburtstag.