26-12-2011, 09:46
(26-12-2011, 09:34)beppo schrieb: Er hat doch schon geschrieben, dass er 1.450,-€ verdient also ist er leistungsfähig.Ich denke, Camper meint die Rechtsfolge aus § 1603 II 3 BGB, die der Möglichkeit nach u.A. dann in Betracht kommt, wenn die KM ohne ihren eigenen Selbstbehalt zu unterschreiten, Unterhalt zahlen kann.
Was willst du denn da noch diskutieren?
Das macht es nur teurer für ihn.
Im "Extremfall" hat sie über den von ihr geleisteten Betreuungsunterhalt hinaus auch den vollen Barunterhalt zu leisten, wenn ihr Einkommen wenigsten doppel so hoch ist, wie der des ansonsten Barunterhaltspflichtigen.
Sie also am Unterhalt wenigstens zu beteiligen, würde ich jedenfalls nicht unversucht lassen (auch dann, wenn -wie vorliegend- die Chancen eher gering sind).
Ich sehe nicht ein, warum man als Vater immer ohne Widerspruch die Rechtsfolge aus 1601, 1612 hinnehmen muss!